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Inhalt:
BAUSTEIN 6

Interventionsplan und Nachsorge

Nicht jeder Übergriff kann verhindert werden. 

Jede im kirchlichen Dienst stehende Person sowie alle ehrenamtlich Tätigen sind verpflichtet, einen Verdacht auf psychische, physische, spirituelle und sexuelle Übergriffe an die diözesane Ombudsstelle zu melden. Trotz guter Präventionsarbeit kann nicht gänzlich verhindert werden, dass Menschen Gewalt ausüben. Gute Prävention kann auch bewirken, dass eine Tat schneller entdeckt wird. Der Interventionsplan ist deshalb, auch wenn in Ihrer Einrichtung noch kein Fall bekannt ist, ein notwendiger Baustein.

Eine frühzeitige und schnelle Hilfe verbessert die Heilungschancen. Aus Fehlern müssen wir lernen. Eine solche Fehlerkultur erfordert ein offenes Umgehen mit dem schmerzlichen Scheitern, das jedes Delikt von Gewalt beinhaltet.

Was ist zu tun?

  • Alle Mitarbeitende über die Vorgehensweise im Verdachtsfall informieren
  • Unterstützungssysteme suchen und benennen bevor ein Verdachtsvoll vorliegt
  • usw.
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Das Institutionelle Schutzkonzept 

  • Das Schutzkonzept 

  • Kultur der Achtsamkeit und Grundhaltung Wertschätzung und Respekt

  • Partizipation

  • Risiko- und Potentialanalyse

  • 1  Personalauswahl und -entwicklung

  • 2 Verhaltenskodex

  • 3 Beratungs- und Beschwerdewege

  • 4 Dienstanweisung und hausinterne Regelungen

  • 5 Qualitätsmanagement

  • 6 Interventionsplan und Nachsorge


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Diözese Graz-Seckau

„Gewalt macht den Menschen zur Sache.“
Simone Weil

Stabsstelle Prävention Missbrauch und Gewalt, Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz

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